Urteil: Abschlussgebühr erlaubt
Am 12.03.2009 hat das Landgericht Heilbronn sein Urteil in einem von drei Musterverfahren gefällt. Die so genannte Abschlussgebühr der Bausparkassen sei zulässig.
Das Landgericht Heilbronn hat eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall damit abgelehnt. Die Verbraucherzentrale will aber jetzt in Berufung gehen.
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