Länderübergreifende Förderungen – Teil 2
Dieser Beitrag liefert weitere Informationen zur länderübergreifenden Förderung von selbst genutzten Bauvorhaben.
- Sie sollten in jedem Fall beachten, dass Sie Förderanträge VOR dem Baubeginn oder der Vertragsunterzeichnung stellen müssen, denn danach werden Anträge normalerweise nicht mehr bewilligt.
- Die einzelnen Bundesländer unterscheiden sich in Bezug auf die Höhe des Eigenkapitals, das vorhanden sein muss.
- Wohnflächengrenzen müssen eingehalten werden.
- Für eine Förderung wird im Normalfall auch vorausgesetzt, dass Sie die monatlichen Belastungen langfristig übernehmen können.
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