Grundschuldlöschung nicht notwendig
Der Verkauf der Grundschuld, welche bei der Baufinanzierung über eine Bank in der Regel anfällt, ist eine notwendige Sicherheit für die Bank, die im Falle der Zahlungsunfähigkeit damit den Zugriff auf die Immobilie besitzt und im äußersten Fall damit die Zwangsvollstreckung einleiten kann.
Grundschuldabtretung
Wer seine Immobilie nun verkaufen möchte, steht vor der Frage, ob er die zwischenzeitlich getilgten Schulden aus dem Grundbuch löschen lassen möchte. Diese ist zwar möglich, allerdings mit erheblichen Kosten für Notar- und Grundbuchgebühren verbunden und betrifft sowohl Verkäufer als auch den Käufer. Darüber hinaus besteht keine Verpflichtung zur Löschung. Günstiger hingegen ist die Variante der Grundschuldabtretung, bei der die Grundschulden stehen bleiben und können so von der finanzierenden Bank des Käufers weiter genutzt werden.
Hohe Ersparnis
Auch wenn es sich um ein anderes Geldinstitut als dem des Verkäufers handelt, ist dies ohne weiteres möglich. Grundschulden können von Bank zu Bank weitergereicht werden. Mit der Grundschuldabtretung bleibt die Grundschuld im Grundbuch stehen und erhält einen Vermerk über die Weitergabe an die finanzierende Bank des Käufers. Hierfür entstehen bei einer Immobilie mit einem Wert von etwa 150 000 Euro Kosten in Höhe von 300 Euro. Würde man die Löschung der Grundschuld veranlassen, wäre ein Betrag von 300 Euro fällig, hinzu kämen weitere 600 Euro für Notar- und Amtsgebühren. Läuft die Finanzierung von Käufer und Verkäufer über dieselbe Bank, können die Konditionen sogar noch günstiger sein.
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