Bei Hausbau steuern sparen
Vielen Menschen ist bekannt, dass Unternehmer sich beim Bau eines Hauses die Umsatzsteuer vom Finanzamt umgehend zurückerstatten lassen können. Entgegen vieler Ansichten ist dies jedoch nicht nur Unternehmern möglich, sondern ebenfalls Privatpersonen.
Es kann bereits bei der während der Planung des Baus eines neuen Eigenheimes gespart werden. Denn wird beispielsweise das Haus nach seiner Fertigung zu mindestens 10 Prozent für unternehmerische Zwecke genutzt, dann erstattet das Finanzamt in einem solchen Fall sofort die Umsatzsteuer auf alle Baukosten.
Eine unternehmerische Nutzung besteht per Definition bereits dann, wenn in dem Haus ein Arbeitszimmer oder ein Büro in einer bestimmten Größe vorhanden ist. Der Europäische Gerichtshof hat dies in einer Rechtsprechung beschlossen.
Eine dertartige finanzielle Unterstützung kommt vielen Hausbauern während der Bauphase gerade recht. Jedoch muss ein gewisser Teil dieser Vorsteuer innerhalb von einem Jahr wieder zurück gezahlt werden. Wenn der Lagerraum oder das Büro insgesamt ein Fünftel der Fläche des Gebäudes umfassen, dann werden die restlichen 80 Prozent der Vorsteuer als Eigenverbrauch erfasst. Weil dies jedoch über einen Zeitraum von insgesamt 120 Monaten erfolgt, kann hier viel gespart werden.
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